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© Kita St. Marien

  • 16.07.2021

Vorschulnachmittag bei der Feuerwehr

Die Aufregung war groß. Um 14:00 Uhr fuhren drei Feuerwehrautos bei uns am Kindergarten vor, um die Vorschulkinder zu einem aufregenden Nachmittag abzuholen. Am Feuerwehrhaus angekommen lernten die Kinder viel Interessantes über die Feuerwehr. Jedes Kind durfte selbst einmal in die Rolle eines Feuerwehrmannes/ einer Feuerwehrfrau schlüpfen. Nach einem Rundgang durch das Feuerwehrhaus und der Besichtigung der großen Feuerwehrautos konnten sich unsere Nachwuchsfeuerwehrler noch am Spritzen mit dem Schlauch ausprobieren. Mit vielen neuen Eindrücken ging es mit Blaulicht und Sirene zurück zum Kindergarten. Was für ein toller Tag!

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  • 26.03.2021

Jetzt gehts los - unser Yogaweg ist fertig!

Liebe Familien und liebe Emskirchner! Wir haben uns für die Osterferien etwas Schönes ausgedacht! Wer seinen Osterspaziergang noch etwas aktiver gestalten möchte, kann ab dem 27. März unseren Yoga-Weg am Osingwäldchen, nahe Elgersdorfer Weg besuchen. Gemeinsam mit unseren Vorschulkindern haben wir einen Pfad gestaltet, an dem Sie über Schilder und mittels QR-Code zum Mitmachen animiert werden. Wer also seinem Körper, Geist und Seele etwas Gutes tun möchte, ist herzlich eingeladen! Nebenbei kann man sogar ein Rätsel lösen und am Ende des Wegs wartet noch ein kleines Highlight auf euch! Bitte nehmen Sie eine kleine Decke, Matte o.Ä. mit, da dies für die ein oder andere Station gebraucht werden könnte. Viel Spaß dabei!

von Martina Langer

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  • 21.03.2021

Unser YOGAWEG

Osterferien und noch keine Ideen, wohin mit der freien Zeit?? Die Kinder aus der KiTa St. Marien haben eine corona-konforme Freizeitaktivität für die ganze Familie vorbereitet. Das Ganze kostet nichts, findet in der Natur statt und hält uns auch noch fit! Herzliche Einladung zu unserem Yoga-Weg im Osing-Wäldchen, Elgersdorfer Weg! Hier könnt ihr nicht nur euren Osterspaziergang machen, sondern auch gleich selbst aktiv werden. Was ihr dazu braucht: Bequeme Kleidung und evtl. eine leichte Decke und schon kann's losgehen. Folgt einfach unseren Schildern! Wenn ihr den kompletten Weg ablauft, könnt ihr nebenbei sogar ein Rätsel lösen. Wer möchte, kann die Übungen auch über einen QR-Code abrufen. Wir wünschen allen Bürgern Emskirchens viel Spaß beim Aktiv-Sein und ein frohes Osterfest! Unser Yoga-Weg öffnet zum Beginn der Osterferien Nähere Infos finden Sie hier!

von Karolin Haak

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  • 27.01.2021

Beitragsentlastung für nicht in Anspruch genommene Kinderbetreuung

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen entschieden hat, Familien bei den KITa-Beiträgen für nicht in Anspruch genommene Kinder-Betreuung zu entlasten. Im Anhang finden Sie eine entsprechende Elterninformation des Sozialministeriums. Wir erfüllen als KiTa die Voraussetzung zum Beitragsersatz, da wir nach dem BayKIBiG gefördert werden und unser Träger nimmt dieses Angebot in Anspurch. Das bedeutet, dass den Familien, die hierzu berechtigt sind, die zu viel entrichteten Beiträge zurückgezahlt werden. Über den Zeitpunkt und ob Sie ggf. auch für den Februar zunächst in Vorleistung gehen müssen, wird mit dem Träger noch beraten. Mit freundlichen Grüßen Martina Langer KiTa-Leitung

von Karolin Haak

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  • 21.01.2021

Info über mehr Kinderkrankentage

Liebe Eltern, hier leiten wir Ihnen Auszug aus "Meine Vorsorge.de (15.01.2021)" für Sie zur Information weiter. Auszug aus „Meine Vorsorge.de (15.01.2021) Mehr Kinderkrankentage: Das sollten Eltern wissen Eltern können nun doppelt so lange Kinderkrankengeld beantragen. Aber wie läuft das konkret? Antworten auf die wichtigsten Fragen. Berlin (dpa/tmn). Geschlossene Kitas und Schulen stellen berufstätige Eltern vor eine große Herausforderung: Wie soll man gleichzeitig arbeiten und Kinder betreuen? Helfen soll nun eine Verdopplung der sogenannten Kinderkrankentage. Wie das genau funktionieren soll, hatte bei Eltern zuletzt viele Fragen aufgeworfen. Was sie jetzt wissen müssen: Was sind Kinderkrankentage eigentlich? Bei Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt haben berufstätige Eltern oder Alleinerziehende Anspruch darauf, für die Pflege ihres kranken Kindes freigestellt zu werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten in diesem Fall als Lohnersatz ein sogenanntes Kinderkrankengeld von ihrer Krankenversicherung. So steht es im Paragraf 45 Sozialgesetzbuch Buch V. Oft spricht man auch von „Kind-Krank-Tagen“ oder Kinderkrankentagen. Was ist jetzt neu? Die Gesetzesänderung sieht vor, dass berufstätige Eltern Kinderkrankentage in 2021 auch dann in Anspruch nehmen können, wenn ihr Kind nicht krank ist. Vielmehr ist das nun möglich, wenn zur Eindämmung des Coronavirus die Betreuungseinrichtung oder Schule schließt, wenn Schulferien verlängert werden, wenn die Präsenzpflicht ausgesetzt wird oder auch nur empfohlen wird, die Kinder zu Hause zu betreuen. Das müssen Eltern bei der Krankenkasse nachweisen. Die Krankenkasse kann hierzu die Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung oder der Schule verlangen. Üblicherweise müssen Eltern ein ärztliches Attest vorlegen, wenn sie sich kinderkrank melden. Das ist nun nicht mehr nötig, da das Kind ja nicht krank ist. Was bedeutet „Aufstockung“ der Kinderkrankentage? Üblicherweise haben Eltern für 10 Tage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Anspruch von 10 Tagen besteht pro Elternteil und Kind. Er wird jetzt aufgestockt, so dass jedes gesetzlich versicherte Elternteil im Jahr 2021 pro Kind insgesamt 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen kann, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Wer hat Anspruch? Die Aufstockung der Kinderkrankentage gilt für gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind bis unter 12 Jahre alt ist. Auch das Kind selbst muss gesetzlich versichert sein. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist außerdem, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Der Anspruch soll auch für Eltern bestehen, die im Homeoffice arbeiten. Wer privat krankenversichert ist, muss dagegen den Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geltend machen. Darf der komplette Anspruch für die Schul- oder Kitaschließungen verwendet werden? Ja. Ihren gesamten Anspruch können berufstätige Eltern laut Bundesregierung auch für die Kinderbetreuung wegen geschlossener Kitas und Schulen einsetzen – sofern eine entsprechende Bescheinigung der Betreuungseinrichtung vorliegt. Wie sieht die Bescheinigung aus? An den Details dazu arbeiten die Krankenkassen noch. Es soll aber ein entsprechendes Musterformular geben, durch das Eltern die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten nachweisen können, heißt es etwa auf der Homepage der Barmer und der DAK Krankenkasse. Auch Familienministerin Giffey kündigte am Donnerstag in Berlin an, dass eine einfache Musterbescheinigung erarbeitet würde, die Kitas und Schulen zur Verfügung gestellt werden soll, damit Eltern die Krankentage unbürokratisch bei ihrer Krankenkasse beantragen können. Wer das Kinderkrankengeld beantragt, weil sein Kind krank ist, muss nach wie vor ein ärztliches Attest einreichen, das die Notwendigkeit einer Versorgung bestätigt. Müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Kinderkrankentage mit Vorlauf ankündigen? Grundsätzlich nicht. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig, auch eine Ankündigungsfrist ist in den zugrundeliegenden gesetzlichen Regeln nicht vorgesehen. Das erklärt Björn Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS Deutschland. Es liege jedoch in der Treuepflicht des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, wenn er der Arbeit pandemiebedingt fernbleiben muss. „Was unverzüglich bedeutet, ist dabei immer abhängig vom Einzelfall – etwa davon, wie schnell oder seit wann ein Arbeitnehmer wusste, dass er den Betreuungsbedarf nicht anderweitig gestemmt bekommt“, so der Arbeitsrechtsexperte. Was bedeutet es, dass das Gesetz „rückwirkend“ zum 5. Januar gelten soll? Hier ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer, die in der Zeit ab 5. Januar 2021 wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten konnten, rückwirkend das Kinderkrankengeld von der Krankenkasse in Anspruch nehmen können. „Arbeitnehmer müssen das auf geeignete Weise nachweisen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Betreuungseinrichtung“, so Otto. Mehr zum Thema • Kinderbetreuung wegen Corona: Entschädigung für Eltern • Extra-Kinderkrankentage: Bescheinigung von Schule oder Kita reicht (13.1.2021) • Entschädigung für Eltern mit Betreuungsproblemen (14.12.2020)

von Karolin Haak

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  • 08.01.2021

Aktuelle Infos zur Notbetreuung im Januar bis einschließlich 14. Februar

Liebe Eltern, ab sofort finden Sie im internen Bereich den Elternbrief zur aktuellen Lage der Notbetreuung ab dem 11.01.2021. Zu finden im internen Bereich unter Downloads - Elternbriefe. Hier finden Sie auch das Formular für die Notbetreuung. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien trotz aller Umstände einen guten Start ins Jahr 2021. Bleiben Sie gesund! Wir sehen uns!

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  • 30.12.2020

Elternbrief StmAS

Liebe Eltern, anbei eine Elterninformation für Sie vom Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales. Es geht hierin um die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Bitte lesen Sie sich dies sorgfältig durch, falls Sie dieses Thema aktuell betrifft.

von Karolin Haak

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  • 15.12.2020

Verlängerung der Weinachtsferien - Notbetreuung 16--18.12.

Liebe Eltern, die aktuelle Elterninfo zum weiteren Vorgehen zwecks Kitaschließungen und Notbetreuung gingen per Mail an alle Eltern. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns. Der Elternbrief wird für Sie nochmals im internen Bereich zum Download zu finden sein.

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  • 15.12.2020

Änderung der Ferienzeiten! Wichtig!!!

Liebe Eltern, unsere Weihnachtsferien finden anders als geplant statt! Die Einrichtung schließt komplett vom 21.12.2020 - 08.01.2021 In dieser Zeit findet auch keine Notbetreuung statt!

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